193
Betroffene Rechtsgebiete
Jubiläum erscheint. Wird der oberste Vertreter der Stadt vor der Aufnahme
gefragt und stimmt zu, kann gedreht werden.
Die Zustimmungspflicht entfällt, wenn Aufnahmen von Versammlungen
oder Aufzügen entstehen, an denen die dargestellten Personen teilgenom
men haben, etwa bei Festumzug anlässlich des XXX. Stadtjubiläums.
Befreit von Sorgen bist du auch, wenn die abgebildete Person sich gegen ei
nen finanziellen Ausgleich zur Aufnahme bereit erklärt hat.
Bei der Aufnahme von Kindern unter 18 Jahren geht ohne Zustimmung der
Erziehungsberechtigten ebenfalls nichts mit der Kamera.
Personen, die »zufällig« ins Bild geraten, während gerade Videoaufnahmen
entstehen, etwa in der Stadt, in einem Park, auf einem Schulhof, solltest du
besser über die Dreharbeiten informieren. Mit der Erklärung, dass sie wenig
oder überhaupt nicht erkennbar sind, kannst du meistens Ungemach und
Streit vermeiden.
Einen Abbildungsbonus hast du beim Drehen von »Promis«. Dazu zählen
Menschen, deren öffentliche Präsenz offensichtlich ist, etwa Politiker, Sport
ler, Künstler, Wissenschaftler.
Präzise Vorgaben sind dem Gesetz in mancher Hinsicht nicht zu entneh
men. So bleibt in konkreten Zweifelsfällen nur das Nachfragen: Darf die Ka
mera jetzt laufen?
Ob der zu Omas 100. Geburtstag gratulierende Bürgermeister – seit der ge
wonnenen Kommunalwahl vor 6 Monaten ein politischer Quereinsteiger und
sehr talentiert – in die Kategorie prominenter Politiker fällt und damit ge
dreht werden darf, solltest du juristisch lieber nicht ausfechten. Gehe auf ihn
zu, mache ihn spontan und mit freundlichen Worten zum Protagonisten des
Videos – und er wird dir die Dreherlaubnis erteilen.
Sind sämtliche Zustimmungen eingeholt, darf die Smartphone-Kamera auf
zeichnen und bald steht die nächste Frage im Raum: Ist die Vorführung des
fertigen Videos in ausschließlich (privatem) familiärem Kreis geplant? Oder
soll das Video ein größeres Publikum erfreuen?
Bei der Vorführung eines Videos im engen Kreis, dazu zählen neben der Fa
milie auch Freunde und enge Bekannte, greift die DSGVO nicht. Jede Vorfüh
rung über diesen sehr eng begrenzten Kreis hinaus ist öffentlich und bedarf
der Zustimmung der abgebildeten und nicht unkenntlich gemachten Per